Page 7 - Langenthaler Zeitung - KW 44 - 2020
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DIENSTAG, 27. OKTOBER 2020 IMMOBILIEN SEITE 7
Aufwendige Heizungsalternativen
Mit dem neuen CO2-Gesetz
sollen neue Vorgaben über Der politische Prozess
alle Sektoren eingeführt wer- geht weiter
den. Im Gebäudebereich wird Die Änderungen des neuen
insbesondere der neue CO2- CO2-Gesetzes werden Aus-
Grenzwert zu einem aufwen- wirkungen auf den Heizungs-
digeren Heizungsersatz füh- ersatz mit sich bringen. Die
ren. Investitionskosten werden
zwar tendenziell steigen,
In der vergangenen Herbst- diese Kosten aber können
session hat das Parlament das dank Energieeinsparungen
neue CO2- Gesetz verabschie- und eines geringeren Unter-
det. Während diesmal vorwie- halts über die Lebensdauer
gend die Flugticketabgabe im
Zentrum der öffentlichen Dis- hinweg kompensiert wer-
kussion stand, sind mittler- den. Einzelne Gewerbezweige
weile beinahe alle Bereiche dürften stärker von den er-
vom CO2- Gesetz betroffen. neuerbaren Energieträgern
Die Industrie wird weiterhin profitieren, andere wiederum
verpflichtet, am Emissionshan- werden bald nicht mehr ge-
delssystem teilzunehmen und fragt sein. Allerdings werden
Verminderungsverpflichtungen Bild: pixabay auch die Auswirkungen der
zu erfüllen. Die Autobranche Das neue CO2-Gesetz bringt auch Änderungen für Hauseigentümer im Bereich Heizen. Klimaerwärmung Mehrkos-
muss beim Import von Neuwa- ten zur Folge haben, die sich
gen laufend tiefere Verbrauchs- Kantone, welche die neuen ordnung zum CO2-Gesetz, wel- giegesetz umzusetzen. Dadurch heute nur schwer abschätzen
werte einhalten, ansonsten Energievorschriften (MuKEn che im Frühling 2021 in die bleiben weitere zwanzig Jahre lassen. Auch wenn das Par-
drohen Bussen. 2014) – und damit verbunden, Vernehmlassung kommen soll. Zeit, um die Liegenschaft dahin- lament die Gesetzesvorlage
die Auflage zum Einsatz erneu- Eine vereinfachte Abschätzung gehend zu verbessern, dass der deutlich angenommen hat,
Auswirkungen erbarer Energie beim Heizungs- kann bereits heute vorgenom- Energiebedarf reduziert wer- haben bereits mehrere Auto-
im Gebäudebereich ersatz – umgesetzt haben, erhal- men werden. Der Ausstoss an den kann und der Einsatz einer mobilverbände und die Erdöl-
Im Rahmen der CO2-Abgabe ten einen Aufschub der Grenz- CO2 pro Liter Heizöl extraleicht Wärmepumpe möglich wird. vereinigung das Referendum
auf Brennstoffe und der Sektor- werteinführung bis 2026. Aktu- beträgt 2,65 kg CO2, beim Erd- Bei Objekten, die nicht ganz zum CO2-Gesetz lanciert und
ziele war der Gebäudebereich ell sind dies die Kantone AI, BS, gas etwa 2,11 kg CO2 / m . Der so viel Energie benötigen und ihre Unterschriftensammlun-
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bereits vom bisherigen CO2- FR, JU, LU, OW und TG. 2021 eigene Verbrauch in Liter Heizöl deren Heizung noch ein paar gen gestartet. Verschiedene
Gesetz betroffen. Der neue Ge- kommen der Kanton Graubün- oder Kubikmeter Gas kann nun Jahre läuft, kann diese Zeit ge- Erhebungen unter den 125 re-
setzesvorschlag baut die Sek- den sowie weitere Ostschweizer mit dem vorgenannten Wert nutzt werden, um die Hülle zu gionalen HEV-Sektionen und
torziele aus, und die CO2-Ab- Kantone und Neuenburg dazu, multipliziert und danach durch optimieren. Anschliessend kön- -Kantonalverbänden haben
gabe soll bis auf 210 Franken welche die neuen Energiege- das Total der EBF geteilt wer- nen, allenfalls mit einer bivalen- gezeigt, dass die Meinungen
pro Tonne CO2 erhöht werden setze im Laufe des nächsten den. Zu dieser werden sämtliche ten Heizung – einer Kombina- zum CO2-Gesetz enorm breit
können (ca. 55Rp./l Heizöl). Jahres einführen dürften. Der beheizten Wohnflächen, deren tion aus Wärmepumpe und Ver- gefächert sind. Diese grosse
Zusätzlich wird ab 2023 ein neue Grenzwert gilt, sobald eine Raumhöhe mehr als einen Me- brennungsheizung –, die neuen Bandbreite an Meinungen wi-
CO2-Grenzwert eingeführt. fossile Heizung ersetzt wird. So- ter (Kniestock) beträgt, dazuge- Grenzwerte erreicht werden. derspiegelt sich denn auch im
Dieser Grenzwert schränkt lange die bestehende Heizung zählt. Dabei wird die Fläche in- Die Lösungsmöglichkeiten sind knappen Entscheid des Vor-
den CO2-Ausstoss aus fossi- einwandfrei läuft, kann diese klusive Aussenwände gemessen. so vielfältig wie die Gebäude stands, der HEV-Delegierten-
len Brennstoffen auf 20 kg CO2 auch ohne neue Auflagen be- und deren Eigentümer selbst. versammlung von Ende No-
pro Quadratmeter Energiebe- trieben werden. Wird die Hei- Der so ermittelte CO2-Ausstoss Es lohnt sich deshalb, den Hei- vember eine Unterstützung
zugsfläche (EBF) und Jahr ein. zung jedoch ersetzt, muss der pro Quadratmeter hilft, die zungsersatz über eine längere des Referendums zu beantra-
(Die EBF entspricht der beheiz- zu diesem Zeitpunkt gültige eigene Liegenschaft einzustu- Periode hinweg zu planen und gen. Es darf davon ausgegan-
ten Bruttogeschossfläche.) In Grenzwert eingehalten werden. fen und sich verschiedene Vor- zusammen mit einer Fachper- gen werden, dass die von den
Fünfjahresschritten wird die- gehensweisen zurechtzulegen. son die nächsten Schritte zu be- Auswirkungen der neuen Be-
ser Grenzwert dann um je 5 Wer ist betroffen? Bei sehr schlecht gedämmten sprechen. stimmungen direkt betroffene
kg CO2 gesenkt. Ab dem Jahr Wie die Grenzwerte genau be- Objekten kann es sich allenfalls Schweizer Stimmbevölkerung
2033 dürfen fossil betriebene rechnet werden, ist zurzeit lohnen, die Heizung vor 2026 zu Weitere Infos: www.hev.ch im nächsten Jahr über das
Heizungen demnach nur noch noch nicht klar. Bund und Kan- ersetzen und eine Standardlö- CO2-Gesetz abstimmen wird.
10 kg CO2 / m EBF ausstossen. tone arbeiten aktuell an der Ver- sung gemäss kantonalem Ener- pd
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Nicht praktikabel umsetzbar – ANZEIGE
Rechtsunsicherheit
Der Vorschlag für das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist vor der Rechtskommission des Na-
tionalrates gescheitert. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Die
Kommission hat damit den erhobenen Fakten Rechnung getragen. Ein genereller Zwang für
einen Erlass von 60 Prozent der vereinbarten Geschäftsmieten wäre willkürlich und verfas-
sungswidrig. Zudem weisen die Erhebungen des Bundes bei der Mehrheit der Covid-19-bedingt
geschlossenen Mietbetriebe bereits einvernehmlich getroffene Vereinbarungen zwischen Mie-
tern und Vermietern aus.
Gemäss dem vorgeschlagenen die Zahlungspflicht wird in den ben grosse Verunsicherungen
Covid-19-Geschäftsmietege- Mietverträgen unterschiedlich ausgelöst und den Abschluss
setz soll der Zwangserlass für gehandhabt. Auch die Frage einvernehmlicher Vereinba-
monatliche Mietzinse bis zu der Anrechnung und Gültigkeit rungen blockiert. Es ist deshalb
einer Grenze von 15'000 bzw. bereits abgeschlossener Verein- angezeigt, dass das Parlament
20'000 Franken gelten. Für barungen zwischen den Miet- die Gesetzesvorlage möglichst
diese Grenze soll der NETTO- parteien würde eine Flut von rasch versenkt. Damit wird den
Mietzins massgebend sein. Die Streitigkeiten und Verfahren Mietparteien wieder die nötige
Abgrenzung von Netto-Mietzins auslösen. Der Staatseingriff in Handlungsfreiheit gegeben, um
und Nebenkosten im Einzelfall die bestehenden Mietverträge im Bedarfsfall einvernehmliche
wäre in der Praxis mit massi- würde somit mehr Probleme Lösungen zu finden.
ven Schwierigkeiten verbun- schaffen als lösen.
den. Nebenkosten sind nicht Weitere Infos:
gesetzlich festgelegt: Sowohl Die vom Parlament lancierten www.hev.ch
die Aufzählung, welche Kosten Forderungen nach einem ge-
als Nebenkosten gelten als auch setzlichen Zwangseingriff ha- pd